Nach einem Versicherungsfall in der Unfallversicherung der Allianz im Tarif Basis können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, wann das Kündigungsrecht besteht, welche Frist und Form gilt und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in folgenden Fällen kündigen:
- Wir haben erstmals eine Leistung erbracht.
- Wir haben erstmals eine Invaliditätsleistung oder (sofern vereinbart) die Unfallrente gezahlt.
- Sie haben gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugehen (zum Beispiel nach Vergleich oder Rechtskraft des Urteils).
Form der Kündigung:
Eine Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Das gilt etwa, wenn erstmals eine Leistung gezahlt wurde oder wenn Sie geklagt haben. Die Kündigung ist an eine Frist und an die Textform gebunden. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag im Versicherungsfall kündigen?
Sie oder der Versicherer können kündigen, wenn erstmals eine Leistung erbracht wurde, wenn erstmals eine Invaliditätsleistung oder eine vereinbarte Unfallrente gezahlt wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugehen, zum Beispiel nach Vergleich oder Rechtskraft des Urteils.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung mit Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch das Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.