Der Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Unfallversicherung der Allianz hilft bei Diebstahl oder Verlust von Karten und Dokumenten: Er unterstützt beim Sperren und Wiederbeschaffen von EC-, Bank- und Kreditkarten, Ausweisen und SIM-Karten und stellt im Notfall Bargeld bereit – rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre nachfolgend genannten gültigen Karten beziehungsweise Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen dabei einen qualifizierten Dienstleister ein.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Sperrung und Wiederbeschaffung von Karten beziehungsweise Dokumenten
Wir leisten im Einzelnen Folgendes:
Maestro-, Bank- und Kreditkarten:
- Wir helfen, Maestrokarten (EC-Karten), Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen, die in Deutschland ausgegeben wurden.
- Wir unterstützen, Ersatzkarten zu beantragen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten eines oder mehrerer Versicherter betroffen sind.
- Wir ersetzen jedoch nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Ausweisdokumente:
- Wir helfen, in Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente wiederzubeschaffen. Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte.
- Hierzu nennen wir die zuständigen Behörden und beraten dazu, wie weiter vorzugehen ist.
- Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Dolmetscher, dessen Kosten wir jedoch nicht übernehmen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Ausweisdokumente eines oder mehrerer Versicherter betroffen sind.
SIM-Karten:
- Wir helfen, SIM-Karten für elektronische Geräte sperren zu lassen. Die SIM-Karten müssen in Deutschland ausgegeben worden sein. Beispiel: SIM-Karten für Smartphones, Tablets, Smartwatches.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz der SIM-Karte.
- Wenn Mobilfunkkosten angefallen sind, weil die SIM-Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde, ersetzen wir diese. Beispiel: Telefongebühren, Gebühren für die Datenübertragung.
- Unsere Entschädigung ist begrenzt auf maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere SIM-Karten eines oder mehrerer Versicherter betroffen sind.
Notfallbargeld
Sind Maestro-, Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld? Wir nehmen mit Ihrer Bank Kontakt auf, um die Liquidität wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, leihen wir Ihnen als unserem Versicherungsnehmer Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Sie müssen uns den Leihbetrag innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Karten oder Ausweise gestohlen werden oder verloren gehen, unterstützt Sie der Geldbeutelschutz beim Sperren und beim Beschaffen von Ersatz. Ein Anruf unter der Nummer aus Ihrem Versicherungsschein genügt – jederzeit, das ganze Jahr über. Der Schutz gilt für Sie und alle Personen in Ihrem Haushalt. Zusätzlich hilft der Baustein, wenn Sie durch den Verlust der Zahlungskarten kurzfristig kein Bargeld haben.
Häufige Fragen
Wer ist über den Geldbeutelschutz mitversichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Bis zu welchem Betrag werden Sperrung und Wiederbeschaffung übernommen?
Für Maestro-, Bank- und Kreditkarten, für Ausweisdokumente sowie für SIM-Karten übernehmen wir die Kosten jeweils bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten oder Dokumente eines oder mehrerer Versicherter betroffen sind.
Werden missbräuchliche Zahlungen mit den Karten ersetzt?
Nein. Wir ersetzen nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird. Bei SIM-Karten ersetzen wir jedoch Mobilfunkkosten, die bis zur Sperrung durch missbräuchliche Verwendung angefallen sind.
Wie viel Notfallbargeld kann ich erhalten und muss ich es zurückzahlen?
Ist eine Wiederherstellung der Liquidität über Ihre Bank nicht möglich, leihen wir Ihnen als Versicherungsnehmer Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Den Leihbetrag müssen Sie uns innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Wann kann ich den Service erreichen?
Der Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.