Bei der Unfallversicherung der Allianz entfällt der Zusatzbaustein Dynamik im Rahmen der Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Was das für den Versicherungsschutz der Kinder bedeutet, erklärt dieser Beitrag verständlich.
Im Tarif Zusatzbaustein Dynamik der Unfallversicherung gilt folgende Regelung bezüglich des Entfalls der Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder im Falle des Todes des Versicherungsnehmers:
- Der Zusatzbaustein Dynamik entfällt im Rahmen der Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers (siehe Ziffer 4.3.2 Ihrer Unfallversicherung).
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt der Versicherungsnehmer, kann für minderjährige Kinder eine Beitragsbefreiung greifen. In diesem Fall bleibt jedoch der Zusatzbaustein Dynamik nicht bestehen – er entfällt im Rahmen dieser Beitragsbefreiung. Die maßgebliche Regelung finden Sie in Ziffer 4.3.2 Ihrer Unfallversicherung.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Zusatzbaustein Dynamik bei Tod des Versicherungsnehmers?
Der Zusatzbaustein Dynamik entfällt im Rahmen der Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder bei Tod des Versicherungsnehmers.
Für wen gilt diese Regelung?
Die Regelung betrifft die Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder im Falle des Todes des Versicherungsnehmers.
Wo ist diese Regelung festgehalten?
Die Regelung finden Sie in Ziffer 4.3.2 Ihrer Unfallversicherung.
Bleibt die Dynamik im Rahmen der Beitragsbefreiung erhalten?
Nein, der Zusatzbaustein Dynamik entfällt im Rahmen der Beitragsbefreiung für minderjährige Kinder.