Der Zusatzbaustein Krankenhaustagegeld der Allianz Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingter vollstationärer Heilbehandlung, Rehabilitation oder bestimmten ambulanten Operationen ein vereinbartes Tagegeld – ab dem vierten Tag sogar in doppelter Höhe und zusätzlich für die Unterbringung einer Begleitperson.
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
- ist unfallbedingt in ärztlich angeordneter vollstationärer Rehabilitationsbehandlung oder
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation, die unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie mindestens an einer ganzen Extremität erfolgt.
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung:
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld in Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Längstens zahlen wir für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls,
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, ab dem vierten Kalendertag der vollstationären Behandlung in doppelter Höhe
- für drei Tage bei ambulanten Operationen
- zusätzlich für jeden Kalendertag der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-In).
Was bedeutet das konkret?
Dieser Zusatzbaustein zahlt einen festen Tagessatz, wenn Sie nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt oder rehabilitiert werden oder eine bestimmte ambulante Operation nötig ist. Der Betrag richtet sich nach der im Versicherungsschein vereinbarten Summe und wird für jeden Tag des Aufenthalts geleistet. Bleibt eine Begleitperson im Krankenhaus, wird dies zusätzlich berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf das Krankenhaustagegeld?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, in ärztlich angeordneter vollstationärer Rehabilitationsbehandlung ist oder sich einer ambulanten Operation unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie mindestens an einer ganzen Extremität unterzieht.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Längstens wird für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls gezahlt.
Gibt es eine erhöhte Zahlung bei längeren Aufenthalten?
Ja. Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung wird gezahlt, ab dem vierten Kalendertag der vollstationären Behandlung in doppelter Höhe.
Wird bei ambulanten Operationen geleistet?
Ja, bei ambulanten Operationen wird für drei Tage gezahlt.
Zählen Kuren und Sanatoriumsaufenthalte als Heilbehandlung?
Nein. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.