Im Rahmen der Unfallversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Krankenhaustagegeld die folgenden Leistungen im Versicherungsfall:
- Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person
•ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
•ist unfallbedingt in ärztlich angeordneter vollstationärer Rehabilitationsbehandlung oder
•unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation, die unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie mindestens an einer ganzen Extremität erfolgt.
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
- Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld in Höhe der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Längstens zahlen wir für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls,
•für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, ab dem vierten Kalendertag der vollstationären Behandlung in doppelter Höhe
•für drei Tage bei ambulanten Operationen
•zusätzlich für jeden Kalendertag der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-In).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsleistungen / Unfallversicherung Zusatzbaustein Krankenhaustagegeld
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