Bei der Unfallversicherung Smart der Allianz zählen nur echte Unfallfolgen – also Gesundheitsschäden, die durch das Unfallereignis selbst entstanden sind. Wirken Krankheiten oder Gebrechen wie Diabetes, Rheuma oder Wirbelsäulenfehlstellungen mit, kann sich der Invaliditätsgrad mindern. Wie diese Mitwirkung berechnet wird und ab welchem Anteil sie zählt, zeigen anschauliche Beispiele.
Krankheiten und Gebrechen:
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Beispiel: Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule oder angeborene Sehnenverkürzungen.
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen:
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
(1) Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrads:
Der Prozentsatz des Invaliditätsgrads mindert sich entsprechend des Umfangs, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil).
Beispiel: Nach einer schweren Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zur Hälfte mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 35 Prozent.
(2) Keine Minderung bei Mitwirkungsanteil von weniger als 50 Prozent:
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine Minderung vor.
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 40 Prozent mitgewirkt. Eine Anrechnung der Mitwirkung unterbleibt.
(3) Mitwirkung beim Oberschenkelhalsbruch:
Haben bei den Folgen des Oberschenkelhalsbruchs Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, gilt: Der Prozentsatz des Invaliditätsgrads mindert sich entsprechend den Absätzen 1 und 2.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung zahlt nur für Schäden, die wirklich durch den Unfall entstanden sind. Haben bereits bestehende Krankheiten oder körperliche Beeinträchtigungen zu einem größeren Teil an den Folgen mitgewirkt, wird die Leistung anteilig gekürzt. Liegt dieser Anteil jedoch unter der Hälfte, bleibt die volle Leistung erhalten. Diese unverbindliche Lesehilfe ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Für welche Gesundheitsschäden leistet die Unfallversicherung Smart?
Geleistet wird ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten oder Gebrechen wird nicht geleistet.
Was gilt als Krankheit oder Gebrechen?
Krankheiten sind z. B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der Wirbelsäule oder angeborene Sehnenverkürzungen.
Wie wirkt sich eine Vorerkrankung auf den Invaliditätsgrad aus?
Der Prozentsatz des Invaliditätsgrads mindert sich entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil). Beispiel: Bei einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent und einer zur Hälfte mitwirkenden Rheumaerkrankung beträgt der unfallbedingte Invaliditätsgrad 35 Prozent.
Ab welchem Mitwirkungsanteil erfolgt eine Minderung?
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, wird keine Minderung vorgenommen.
Was gilt beim Oberschenkelhalsbruch?
Haben bei den Folgen des Oberschenkelhalsbruchs Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, mindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrads entsprechend den Absätzen 1 und 2.