In der Allianz Unfallversicherung Smart übt allein der Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag aus – auch bei einer Fremdversicherung. Erfahren Sie, an wen Leistungen ausgezahlt werden, wie Rechtsnachfolge geregelt ist und wie ein Bezugsrecht für den Todesfall wirksam eingeräumt wird.
Versichert ist ein Dritter, z. B. ein Familienangehöriger (Fremdversicherung):
Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie als Versicherungsnehmer aus. Das gilt auch dann, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie als Versicherungsnehmer sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller:
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Bezugsrecht:
Die versicherte Person kann einen Dritten als Bezugsberechtigten für die im Todesfall vereinbarten Leistungen benennen. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns diese Verfügung:
- zu Lebzeiten der versicherten Person
- in Textform angezeigt worden ist. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn eine andere Person über den Vertrag versichert ist, bleiben Sie als Versicherungsnehmer die zentrale Ansprechperson: Sie machen die Rechte geltend, Sie erhalten die Leistungen und Sie tragen gemeinsam mit der versicherten Person die vertraglichen Pflichten. Für den Todesfall kann die versicherte Person zusätzlich festlegen, wer die Leistung erhalten soll – dies muss dem Versicherer aber rechtzeitig und in Textform mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch bei einer Fremdversicherung, bei der ein Dritter versichert ist.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Wir zahlen Leistungen an Sie als Versicherungsnehmer aus. Das gilt auch dann, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wie wird ein Bezugsrecht wirksam eingeräumt?
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns die Verfügung zu Lebzeiten der versicherten Person und in Textform angezeigt worden ist. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Gelten die Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie als Versicherungsnehmer sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025