In der Unfallversicherung Smart der Allianz regeln klare Bestimmungen, wann sich der Beitrag ändert: Steigt der Schadenbedarf, darf der Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote erhöht werden – sinkt er, wird der Beitrag um dieselbe Quote gesenkt.
Im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich des Rechts zur Beitragserhöhung sowie der Pflicht zur Beitragssenkung:
- Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs sind wir berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
- Bei einer Senkung des Schadenbedarfs sind wir verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ob sich der Beitrag verändert, hängt vom Schadenbedarf ab. Verändert sich dieser, wird eine sogenannte Veränderungsquote ermittelt. Steigt der Schadenbedarf, kann der Beitrag um diese Quote angehoben werden. Sinkt er, muss der Beitrag um dieselbe Quote gesenkt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Bei einer Senkung des Schadenbedarfs ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Was ist die Grundlage für die Beitragsänderung?
Grundlage ist die Veränderung des Schadenbedarfs. Auf dieser Basis wird die Veränderungsquote ermittelt, um die der Beitrag angepasst wird.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz.