In der Unfallversicherung Smart der Allianz bestimmt die Berufstätigkeit der versicherten Person maßgeblich den Beitrag und die Einstufung in Berufsgruppe A oder B. Ändert sich der Beruf, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden – mit direkten Folgen für die Versicherungssummen und den Beitrag.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit der versicherten Person ab. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppe A oder B.
Das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis finden Sie im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen. Für einzelne Berufe gelten abweichende Regelungen. Diese finden Sie ebenfalls im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen.
Mitteilung der Änderung:
Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Folgende Fälle fallen nicht darunter:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Militärische Reserveübungen
- Befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung:
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, wirkt sich dies wie folgt aus: Die niedrigeren Versicherungssummen gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
Wie und wann passen wir den Beitrag bei verändertem Schadenbedarf an?
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag richtet sich danach, welchen Beruf Sie ausüben. Wechseln Sie die Tätigkeit, sollten Sie das dem Versicherer zügig melden. Je nachdem, ob sich für den neuen Beruf höhere oder niedrigere Versicherungssummen ergeben, ändern sich diese entweder recht schnell oder erst nach einer Übergangszeit. Alternativ können Sie sich dafür entscheiden, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten – dann passt sich stattdessen der Beitrag an.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Wovon hängt die Höhe des Beitrags ab?
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit der versicherten Person ab. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppe A oder B.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen nach einem Berufswechsel?
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich die bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.