In der Allianz Unfallversicherung im Tarif Smart beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann die Allianz unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Im Tarif Smart der Unfallversicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich des Beginns des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Unfallschutz startet zu dem Termin, der im Vertrag festgelegt wurde – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie diesen ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Bedingungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Smart?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was ist die Voraussetzung für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Es gelten die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.