In der Unfallversicherung Smart der Allianz erhalten Sie neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren – ohne Unterbrechung des Schutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot abläuft und was passiert, wenn Sie zustimmen oder ablehnen.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz ihre Bedingungen überarbeitet, können Sie in einem vereinfachten Verfahren auf die neuen Bedingungen wechseln, ohne dass Ihr Schutz unterbrochen wird. Der Wechsel muss unterm Strich Vorteile bringen. Sie erhalten dazu ein Angebot in Textform und können in Ruhe zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.
Häufige Fragen
Wird mein Versicherungsschutz bei der Umstellung unterbrochen?
Nein. Sie erhalten die neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes in einem vereinfachten Verfahren.
Welche Voraussetzungen müssen für die vereinfachte Umstellung erfüllt sein?
Die neuen Bedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren, wesentliche Bestandteile dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden, und die neuen Bedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Wie lange habe ich Zeit, auf das Angebot zu reagieren?
Sie können den neuen Versicherungsbedingungen in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen. Das Angebot erhalten Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Was passiert, wenn ich das Angebot ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und der Versicherer haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung wird im Angebot besonders hingewiesen.