Mit dem Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz wird der Schutz nach dem 18. Lebensjahr auf den Erwachsenentarif umgestellt – erfahren Sie, welche Folgen das für Beitrag und Versicherungssummen hat und welches Wahl- und Kündigungsrecht Sie dabei haben.
Umstellung auf Erwachsenentarif:
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir stellen die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Wir müssen deshalb den Beitrag Ihrer Versicherung erhöhen und/oder die Versicherungssummen reduzieren.
Rechtzeitig vor Erreichen des 18. Lebensjahres machen wir Ihnen einen Vorschlag mit reduzierten Versicherungssummen und neuem Beitrag. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall berechnen wir Ihnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wahlrecht:
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, gilt: Wir führen den Vertrag dann mit reduzierten Versicherungssummen und Ihrem neuen Beitrag fort.
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Kind volljährig wird, wechselt die Unfallversicherung vom Kinder- auf den Erwachsenentarif. Weil das Unfallrisiko für Erwachsene höher eingeschätzt wird, kann das entweder einen höheren Beitrag oder geringere Versicherungssummen bedeuten. Sie erhalten vorab einen Vorschlag und können selbst entscheiden, ob Sie die bisherigen Summen behalten oder die reduzierten Werte akzeptieren möchten.
Häufige Fragen
Wann wird die Versicherung auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wird die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Warum ändern sich Beitrag oder Versicherungssummen?
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Deshalb wird der Beitrag erhöht und/oder die Versicherungssummen werden reduziert.
Kann ich die bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall wird Ihnen ein entsprechend höherer Beitrag berechnet.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen und Ihrem neuen Beitrag fortgeführt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.