In der Unfallversicherung Komfort der Allianz passt sich der Vertrag an, sobald die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet: Der Beitrag steigt jährlich um fünf Prozent bei gleichbleibenden Versicherungssummen, der Zusatzbaustein Dynamik entfällt – und Sie erhalten ein Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes:
Wir führen den Vertrag unter den nachfolgend geregelten Abweichungen fort. Im Übrigen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert.
Jährliche Erhöhung des Beitrags
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Entfallen des Zusatzbausteins Dynamik (sofern abgeschlossen):
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit
Die Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit nach Ziffer 6.3 bleiben bestehen.
Wirksamwerden der Änderungen
Die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 gelten ab folgendem Zeitpunkt:
- Ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet,
- frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Information über die Änderungen
Wir informieren Sie rechtzeitig über die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 und die neuen Beiträge.
Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben, läuft Ihr Vertrag mit ein paar angepassten Regeln weiter. Der Beitrag steigt von da an jedes Jahr etwas an, während die Versicherungssummen gleich bleiben. Ein eventuell vereinbarter Dynamik-Baustein fällt weg. Über alle Änderungen und die neuen Beiträge werden Sie vorab informiert – und falls Ihnen die Beitragserhöhung nicht passt, dürfen Sie kündigen.
Häufige Fragen
Um wie viel steigt der Beitrag ab dem 55. Lebensjahr?
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern.
Wann endet die jährliche Beitragserhöhung?
Die jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zusatzbaustein Dynamik?
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Kann ich bei der Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung hierüber kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung wirksam.
Ab wann werden die Änderungen wirksam?
Die Änderungen gelten ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025