Bei der Unfallversicherung Komfort der Allianz wird eine Beitragsanpassung erst zu einem festgelegten Zeitpunkt wirksam. Wann die Änderung genau in Kraft tritt und welche Frist nach der Mitteilung mindestens gilt, erfahren Sie hier auf einen Blick.
Inkrafttreten der Beitragsanpassung:
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Anpassung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Eine Änderung des Beitrags wird nicht sofort wirksam. Sie greift erst mit dem Start des Versicherungsjahres, das auf die Feststellung folgt. Zusätzlich gilt eine Schutzfrist: Frühestens einen Monat, nachdem Sie über die Anpassung informiert wurden, kann sie überhaupt in Kraft treten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Beitragsanpassung in der Unfallversicherung Komfort?
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres.
Gibt es eine Mindestfrist nach der Mitteilung?
Ja. Die Anpassung tritt frühestens einen Monat nach Mitteilung der Anpassung in Kraft.
Wird die Beitragsanpassung sofort nach der Feststellung wirksam?
Nein. Sie gilt erst ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die genannten Bestimmungen gelten für den Tarif Komfort der Unfallversicherung der Allianz.