Wer die Unfallversicherung Komfort der Allianz nutzt, kann neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren ohne Unterbrechung des Schutzes erhalten – vorausgesetzt, die Änderungen bringen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz. Wie das Angebot abläuft, welche Fristen gelten und was bei Zustimmung oder Ablehnung passiert, erfahren Sie hier.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Aktualisiert die Allianz ihre Versicherungsbedingungen, dürfen Sie in einem einfachen Verfahren zu den neuen Bedingungen wechseln, ohne dass Ihr Schutz unterbrochen wird. Voraussetzung ist, dass die neuen Bedingungen unterm Strich besser sind. Sie bekommen ein Angebot in Textform mit einer klaren Frist und können selbst entscheiden, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt die Umstellung als angenommen. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Bedingungen – nicht Ihren Beitrag.
Häufige Fragen
Wann darf mir die Allianz die neuen Versicherungsbedingungen anbieten?
Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als bisher. Verschlechterungen müssen durch Verbesserungen mehr als ausgeglichen werden, und wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden.
In welcher Form und mit welcher Frist erhalte ich das Angebot?
Das Angebot erhalten Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Darin sind die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht innerhalb von zwei Monaten nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung weist die Allianz im Angebot besonders hin. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Was gilt, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sowohl Sie als auch die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Betrifft diese Regelung auch meinen Beitrag?
Nein. Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.