In der Unfallversicherung Basis der Allianz bestimmt die Berufstätigkeit der versicherten Person den Beitrag und die Einstufung in Berufsgruppe A oder B. Wer den Beruf wechselt, muss dies unverzüglich mitteilen – erfahren Sie, wie sich das auf Ihre Versicherungssummen auswirkt und welche Fristen gelten.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit der versicherten Person ab. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppe A oder B.
Das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis finden Sie im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen. Für einzelne Berufe gelten abweichende Regelungen. Diese finden Sie ebenfalls im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Militärische Reserveübungen
- Befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, wirkt sich dies wie folgt aus: Die niedrigeren Versicherungssummen gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
Wie und wann passen wir den Beitrag bei verändertem Schadenbedarf an?
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag richtet sich danach, welchen Beruf Sie ausüben. Wechseln Sie den Beruf, sollten Sie das dem Versicherer zeitnah melden. Führt der neue Beruf zu geringeren Leistungen, greifen diese erst nach einer Übergangsfrist; führt er zu höheren Leistungen, gelten diese schneller. Alternativ können Sie Ihre bisherigen Versicherungssummen behalten und stattdessen den Beitrag anpassen lassen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Welche Tätigkeiten gelten nicht als Änderung der Berufstätigkeit?
Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen nach einem Berufswechsel?
Ergeben sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.