Die Allianz Unfallversicherung im Tarif Basis bietet ein vereinfachtes Verfahren, um bestehende Verträge ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf neue Versicherungsbedingungen umzustellen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf aussieht und welche Rechte Sie beim Zustimmen oder Ablehnen haben.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann Ihnen aktualisierte Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten, ohne dass Ihr Versicherungsschutz unterbrochen wird. Ein solches Angebot ist nur möglich, wenn die Änderungen insgesamt einen besseren Schutz bringen und wesentliche Bestandteile erhalten bleiben. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und können ihm zustimmen oder es ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Die Regelung betrifft ausschließlich die Bedingungen, nicht den Beitrag.
Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen bietet die Allianz neue Versicherungsbedingungen im vereinfachten Verfahren an?
Die neuen Bedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren als bisher, wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden, und die neuen Bedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Wie und wann erhalte ich das Angebot zur Umstellung?
Das Angebot erhalten Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Dabei werden die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich die neuen Versicherungsbedingungen ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Was geschieht, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht innerhalb von zwei Monaten ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Gilt dieses Verfahren auch für eine Anpassung meines Beitrags?
Nein. Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.