In der Unfallversicherung Premium der Allianz kann der Beitrag bei einer Veränderung des Schadenbedarfs angepasst werden. Welche Bestimmungen dabei gelten und was eine solche Anpassung bedeutet, erfahren Sie hier kompakt und verständlich zusammengefasst.
Im Tarif Premium der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für Anpassungen bei verändertem Schadenbedarf:
Wir können den Beitrag bei einer Veränderung des Schadenbedarfs nach den nachfolgenden Bestimmungen anpassen.
Was bedeutet das konkret?
Verändert sich der Schadenbedarf, darf der Versicherer den Beitrag entsprechend den festgelegten Bestimmungen anpassen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die im Tarif und im Bedingungswerk genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Beitrag in der Unfallversicherung Premium ändern?
Ja. Bei einer Veränderung des Schadenbedarfs kann der Beitrag nach den im Tarif festgelegten Bestimmungen angepasst werden.
Worauf stützt sich eine Beitragsanpassung?
Grundlage für eine Anpassung ist eine Veränderung des Schadenbedarfs. Die Anpassung erfolgt nach den hierfür geltenden Bestimmungen.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen zur Anpassung bei verändertem Schadenbedarf gelten im Tarif Premium der Unfallversicherung der Allianz.
In welchem Umfang kann der Beitrag angepasst werden?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die dort genannten Bestimmungen zur Anpassung des Beitrags.