In der Unfallversicherung Basis der Allianz tritt eine Beitragsanpassung ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres in Kraft – frühestens jedoch einen Monat nach der Mitteilung. Wann genau der angepasste Beitrag greift, erfahren Sie hier im Überblick.
Inkrafttreten der Beitragsanpassung:
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Anpassung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag angepasst, wirkt diese Änderung nicht sofort. Sie greift erst zum Start des Versicherungsjahres, das auf die Feststellung folgt. Zusätzlich gilt eine Mindestfrist: Frühestens einen Monat nach der Mitteilung über die Anpassung wird der neue Beitrag wirksam.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung in der Unfallversicherung Basis?
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres.
Kann die Anpassung sofort nach der Mitteilung wirksam werden?
Nein. Die Anpassung wird frühestens einen Monat nach der Mitteilung der Anpassung wirksam.
Welche Frist muss nach der Mitteilung mindestens eingehalten werden?
Zwischen Mitteilung der Anpassung und Wirksamwerden liegt mindestens ein Monat.
Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für das Inkrafttreten?
Maßgeblich ist der Beginn des Versicherungsjahres, das auf die Feststellung folgt – frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung.