Erhöht sich in der Unfallversicherung der Allianz im Tarif Basis der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein Kündigungsrecht: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen. Hier erfahren Sie, ab wann die Kündigung wirksam wird.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf das gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz den Beitrag Ihrer Unfallversicherung im Tarif Basis wegen einer Neukalkulation anhebt, dürfen Sie den Vertrag beenden. Dafür haben Sie ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Die Kündigung greift, sobald Ihre Erklärung bei der Allianz eingeht – jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragserhöhung gilt. In der Mitteilung weist die Allianz Sie auf dieses Recht hin.
Häufige Fragen
Wann kann ich meine Unfallversicherung wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragserhöhung weist die Allianz Sie auf das gesetzliche Kündigungsrecht hin.
Aus welchem Grund kann sich der Beitrag erhöhen?
Das Kündigungsrecht besteht, wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht.