In der Unfallversicherung Premium der Allianz wird einmal im Kalenderjahr überprüft, ob sich der Schadenbedarf verändert hat. Diese Neukalkulation folgt anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und -technik, vergleicht den aktuellen mit dem zuletzt festgesetzten Schadenbedarf und ermittelt so die Veränderungsquote.
Jährliche Überprüfung:
Wir überprüfen einmal im Kalenderjahr, ob sich der Schadenbedarf verändert hat (Neukalkulation).
Grundlage der Neukalkulation:
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Bei der Ermittlung des Schadenbedarfs fassen wir die Verträge zusammen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Die Neukalkulation richtet sich nach der Schadenentwicklung in der Vergangenheit sowie nach der voraussichtlichen Schadenentwicklung bis zum Ende des Kalenderjahres, welches dem Jahr der Neukalkulation folgt.
Ermittlung der Veränderungsquote:
Bei unserer Überprüfung vergleichen wir den aktuellen Schadenbedarf mit dem Schadenbedarf, welcher der letzten Beitragsfestsetzung zugrunde gelegen hat, und ermitteln so die Veränderungsquote.
Behandlung von Nachlässen:
Soweit im Beitrag Nachlässe berücksichtigt sind, werden diese Nachlässe in die Ermittlung des Schadenbedarfs nicht einbezogen.
Zusammentreffen mit anderen Anpassungen:
Im Falle einer im Versicherungsjahr gleichzeitig wirkenden Anpassung des Beitrags nach Vollendung des 18. oder ab dem 55. Lebensjahr sowie bei Änderung der Berufstätigkeit (Ziffer 6) gilt: Wir ermitteln nur Veränderungen des Schadenbedarfs, die nicht bereits über Ziffer 6 berücksichtigt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Einmal jährlich wird geprüft, ob sich die zu erwartenden Schäden verändert haben. Dabei werden ähnliche Verträge zusammengefasst und die bisherige sowie die voraussichtliche Schadenentwicklung betrachtet. Aus dem Vergleich mit dem zuletzt zugrunde gelegten Schadenbedarf ergibt sich die Veränderungsquote. Nachlässe im Beitrag spielen bei dieser Berechnung keine Rolle. Trifft die Prüfung mit anderen Anpassungen zusammen, werden nur die Veränderungen berücksichtigt, die dort noch nicht erfasst sind.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Schadenbedarf überprüft?
Der Schadenbedarf wird einmal im Kalenderjahr im Rahmen einer Neukalkulation überprüft.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Wie wird die Veränderungsquote ermittelt?
Der aktuelle Schadenbedarf wird mit dem Schadenbedarf verglichen, der der letzten Beitragsfestsetzung zugrunde gelegen hat. Aus diesem Vergleich ergibt sich die Veränderungsquote.
Werden Nachlässe bei der Ermittlung berücksichtigt?
Nein. Soweit im Beitrag Nachlässe berücksichtigt sind, werden diese in die Ermittlung des Schadenbedarfs nicht einbezogen.
Was gilt beim Zusammentreffen mit anderen Beitragsanpassungen?
Wirkt im Versicherungsjahr gleichzeitig eine Anpassung des Beitrags nach Vollendung des 18. oder ab dem 55. Lebensjahr sowie bei Änderung der Berufstätigkeit (Ziffer 6), werden nur Veränderungen des Schadenbedarfs ermittelt, die nicht bereits über Ziffer 6 berücksichtigt wurden.