In der Unfallversicherung Basis der Allianz gelten klare Regeln zur Beitragsanpassung: Verändert sich der Schadenbedarf, wird der Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote angepasst – bei steigendem Bedarf nach oben, bei sinkendem Bedarf verpflichtend nach unten.
Im Tarif Basis der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich des Rechts zur Beitragserhöhung sowie der Pflicht zur Beitragssenkung:
- Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs sind wir berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
- Bei einer Senkung des Schadenbedarfs sind wir verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann sich verändern, wenn sich der Schadenbedarf ändert. Steigt der Schadenbedarf, darf der Versicherer den Beitrag entsprechend anheben. Sinkt der Schadenbedarf, muss der Versicherer den Beitrag entsprechend senken. Maßstab für die Anpassung ist in beiden Fällen die ermittelte Veränderungsquote.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz den Beitrag im Tarif Basis erhöhen?
Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs ist die Allianz berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Bei einer Senkung des Schadenbedarfs ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Wonach richtet sich die Höhe der Beitragsanpassung?
Die Anpassung richtet sich nach der ermittelten Veränderungsquote – sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Senkung.
Was löst eine Beitragsanpassung aus?
Auslöser ist die Veränderung des Schadenbedarfs: Eine Erhöhung kann zu einem höheren Beitrag führen, eine Senkung zu einem niedrigeren Beitrag.