Nach einem Unfall gelten in der Unfallversicherung Premium der Allianz klare Verhaltensregeln: von der unverzüglichen Hinzuziehung eines Arztes über wahrheitsgemäße Angaben und ärztliche Untersuchungen bis zur Meldung im Todesfall. Erfahren Sie, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und welche Folgen deren Verletzung haben kann.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. Sie oder die versicherte Person müssen deshalb nach einem Unfall Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach einem Unfall – Was müssen Sie genau beachten?
Hinzuziehen eines Arztes:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
- einen Arzt hinzuziehen,
- seine Anordnungen befolgen und
- uns unterrichten.
Angaben zum Versicherungsfall:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Untersuchung durch Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Bei Selbstständigen gilt: Wir erstatten einen festen Betrag, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist. Dieser Betrag beläuft sich auf zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Auskünfte durch Ärzte:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben,
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Informationen zum Gesundheitszustand:
Damit wir unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person.
Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit dies zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Während der Leistungserbringung müssen Sie oder die versicherte Person uns Änderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitteilen.
Informationen zu Leistungen und Leistungszusagen Dritter:
Für die Erbringung unserer Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist es wichtig, diese auf die Maßnahmen von anderen Trägern, insbesondere solche der gesetzlichen Sozialversicherung abzustimmen. Sie oder die versicherte Person müssen uns deshalb Auskünfte über Art und Umfang dieser Leistungen erteilen. Sie oder die versicherte Person müssen uns außerdem auf Verlangen entsprechende Nachweise geben.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall arbeiten Sie und der Versicherer zusammen, damit die Leistung geprüft und erbracht werden kann. Dazu gehört, schnell einen Arzt einzuschalten und dessen Anordnungen zu folgen, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren und sich – falls nötig – von beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen. Auch Auskünfte behandelnder Ärzte, anderer Versicherer und Behörden sollen zugänglich gemacht werden. Bei Tod durch Unfallfolgen und bei Änderungen des Gesundheitszustands ist der Versicherer zeitnah zu informieren. Werden diese Mitwirkungspflichten verletzt, kann die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall zuerst tun?
Bei einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Innerhalb welcher Frist ist der Tod durch Unfallfolgen zu melden?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Wer trägt die Kosten einer vom Versicherer beauftragten Untersuchung?
Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den durch die Untersuchung entstehenden Verdienstausfall. Bei Selbstständigen wird, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist, ein fester Betrag von zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme erstattet, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Muss ich Auskünfte von Ärzten und Behörden zugänglich machen?
Ja. Sie oder die versicherte Person müssen es ermöglichen, erforderliche Auskünfte von behandelnden Ärzten sowie von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden zu erhalten – entweder durch Ermächtigung zur direkten Auskunft oder indem die Auskünfte selbst eingeholt und zur Verfügung gestellt werden.