Nach einem Unfall gelten im Tarif Basis der Unfallversicherung der Allianz klare Obliegenheiten: unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen, den Versicherer informieren und wahrheitsgemäße Angaben machen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert, dass die Leistung ganz oder teilweise entfällt.
Im Folgenden werden Verhaltensregeln (Obliegenheiten) beschrieben. Ohne Ihre Mithilfe kann die Allianz ihre Leistung nicht erbringen. Sie oder die versicherte Person müssen deshalb nach einem Unfall Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach einem Unfall – was müssen Sie genau beachten?
Hinzuziehen eines Arztes:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich:
- einen Arzt hinzuziehen,
- seine Anordnungen befolgen und
- uns unterrichten.
Angaben zum Versicherungsfall:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Untersuchung durch Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Bei Selbstständigen gilt: Wir erstatten einen festen Betrag, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist. Dieser Betrag beläuft sich auf zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Auskünfte durch Ärzte:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben,
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Meldung bei Tod aufgrund Unfallfolgen:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Informationen zum Gesundheitszustand:
Damit wir unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen können, benötigen wir Auskünfte über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person.
Sie oder die versicherte Person müssen uns diese Auskünfte erteilen, soweit dies zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Während der Leistungserbringung müssen Sie oder die versicherte Person uns Änderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitteilen.
Informationen zu Leistungen und Leistungszusagen Dritter:
Für die Erbringung unserer Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist es wichtig, diese auf die Maßnahmen von anderen Trägern, insbesondere solche der gesetzlichen Sozialversicherung, abzustimmen. Sie oder die versicherte Person müssen uns deshalb Auskünfte über Art und Umfang dieser Leistungen erteilen. Sie oder die versicherte Person müssen uns außerdem auf Verlangen entsprechende Nachweise geben.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es bestimmte Mitwirkungspflichten. Sie sorgen dafür, dass der Versicherer den Fall prüfen und seine Leistung erbringen kann. Dazu gehören vor allem, rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen sowie Auskünfte über den Gesundheitszustand zu ermöglichen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das Auswirkungen auf die Leistung haben.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Unfall tun?
Bei einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Innerhalb welcher Frist muss ein Tod durch Unfallfolgen gemeldet werden?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von sieben Tagen zu melden.
Wer trägt die Kosten für eine ärztliche Untersuchung durch beauftragte Ärzte?
Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. Bei Selbstständigen wird ein fester Betrag erstattet, sofern der Verdienstausfall nicht nachzuweisen ist – zwei Promille der versicherten Invaliditätssumme, höchstens jedoch 1.000 Euro.
Was passiert, wenn ich meine Obliegenheiten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.2 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Muss ich Änderungen meines Gesundheitszustands mitteilen?
Ja. Während der Leistungserbringung müssen Sie oder die versicherte Person Änderungen des Gesundheitszustands unverzüglich mitteilen.