Bei der Unfallversicherung Basis der Allianz darf eine Beitragsanpassung nur erfolgen, wenn ein unabhängiger Treuhänder die zugrunde liegenden Statistiken nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen geprüft und die korrekte Berechnung bestätigt hat.
Voraussetzung für eine Beitragsanpassung:
- Ein unabhängiger Treuhänder überprüft die der Anpassung zugrunde liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik.
- Der Treuhänder bestätigt die korrekte Durchführung der Berechnung.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann nicht willkürlich verändert werden. Eine unabhängige Person prüft zunächst die Zahlen und die Berechnung. Erst wenn diese Prüfung bestätigt, dass alles korrekt und nach den fachlichen Regeln erfolgt ist, ist eine Anpassung des Beitrags zulässig.
Häufige Fragen
Wer prüft eine Beitragsanpassung?
Ein unabhängiger Treuhänder prüft die der Anpassung zugrunde liegenden Statistiken.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Prüfung?
Die Prüfung erfolgt gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik.
Was muss der Treuhänder bestätigen?
Der Treuhänder muss die korrekte Durchführung der Berechnung bestätigen.
Ist eine Beitragsanpassung ohne diese Prüfung möglich?
Nein. Voraussetzung für eine Beitragsanpassung ist, dass der unabhängige Treuhänder die Statistiken überprüft und die korrekte Berechnung bestätigt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025