In der Unfallversicherung Premium der Allianz regeln klare Bestimmungen, wie die am Vertrag beteiligten Personen zueinander stehen: Der Versicherungsnehmer übt die Rechte aus, erhält die Leistungen und erfüllt die Obliegenheiten – auch bei Fremdversicherung, Rechtsnachfolge und beim Bezugsrecht im Todesfall.
Versichert ist ein Dritter, z. B. ein Familienangehöriger (Fremdversicherung):
Die Rechte aus diesem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen haben, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag an Sie als Versicherungsnehmer aus. Das gilt auch dann, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie als Versicherungsnehmer sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller:
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Bezugsrecht:
Die versicherte Person kann einen Dritten als Bezugsberechtigten für die im Todesfall vereinbarten Leistungen benennen. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns diese Verfügung
- zu Lebzeiten der versicherten Person
- in Textform
angezeigt worden ist. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn eine andere Person versichert ist, bleiben Sie als Versicherungsnehmer die zentrale Ansprechperson: Sie machen die Rechte geltend, bekommen die Leistungen ausgezahlt und sorgen dafür, dass die vereinbarten Pflichten eingehalten werden. Diese Regeln gelten sinngemäß auch für Rechtsnachfolger und andere, die Ansprüche stellen. Für Leistungen im Todesfall kann die versicherte Person außerdem eine bezugsberechtigte Person festlegen – wichtig ist dabei, dass diese Festlegung rechtzeitig und in Textform mitgeteilt wird.
Häufige Fragen
Wer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Das gilt auch bei einer Fremdversicherung, bei der die Unfälle einer anderen Person versichert sind.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt, wenn ein Dritter verunfallt?
Die Leistungen werden an Sie als Versicherungsnehmer ausgezahlt – auch dann, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Sie als Versicherungsnehmer sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Wie wird ein Bezugsrecht wirksam eingeräumt oder widerrufen?
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns die Verfügung zu Lebzeiten der versicherten Person und in Textform angezeigt worden ist. Textform erfüllen zum Beispiel eine E-Mail oder ein Brief, sofern der Absender erkennbar ist.
Gelten die Bestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.