In der Unfallversicherung Premium der Allianz gilt eine klare Regel zur Beitragsanpassung: Steigt der Schadenbedarf, darf der Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote erhöht werden – sinkt er, muss der Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote gesenkt werden.
Bestimmungen zur Beitragsanpassung:
- Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs ist die Allianz berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
- Bei einer Senkung des Schadenbedarfs ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag in diesem Tarif kann sich abhängig vom Schadenbedarf verändern. Steigt der Schadenbedarf, darf der Beitrag entsprechend angehoben werden. Sinkt der Schadenbedarf, wird der Beitrag entsprechend verringert. Maßstab für die Anpassung ist jeweils die ermittelte Veränderungsquote. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Bei einer Erhöhung des Schadenbedarfs ist die Allianz berechtigt, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu erhöhen.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Bei einer Senkung des Schadenbedarfs ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag um die ermittelte Veränderungsquote zu senken.
Wonach richtet sich die Höhe der Beitragsanpassung?
Die Anpassung erfolgt jeweils um die ermittelte Veränderungsquote.
Ist die Beitragssenkung freiwillig?
Nein. Bei einer Senkung des Schadenbedarfs besteht eine Verpflichtung zur Beitragssenkung um die ermittelte Veränderungsquote.