Wird ein Kind in der Unfallversicherung Premium der Allianz volljährig, stellt der Versicherer den Vertrag nach Ablauf des Versicherungsjahres auf den Erwachsenentarif um – mit angepasstem Beitrag oder reduzierten Versicherungssummen. Welches Wahlrecht Sie dabei haben und wann ein Kündigungsrecht besteht, erfahren Sie hier.
Umstellung auf Erwachsenentarif:
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir stellen die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Wir müssen deshalb den Beitrag Ihrer Versicherung erhöhen und/oder die Versicherungssummen reduzieren.
Rechtzeitig vor Erreichen des 18. Lebensjahres machen wir Ihnen einen Vorschlag mit reduzierten Versicherungssummen und neuem Beitrag. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall berechnen wir Ihnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wahlrecht:
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, gilt: Wir führen den Vertrag dann mit reduzierten Versicherungssummen und Ihrem neuen Beitrag fort.
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr versichertes Kind volljährig wird, wechselt der Vertrag nach Ende des laufenden Versicherungsjahres in den Erwachsenentarif. Weil das Unfallrisiko dann höher eingeschätzt wird, ändern sich die Konditionen: Entweder steigt der Beitrag oder die Versicherungssummen werden gesenkt. Vorab erhalten Sie einen Vorschlag und können selbst wählen, ob Sie die bisherigen Summen (gegen höheren Beitrag) behalten möchten. Reagieren Sie nicht, läuft der Vertrag automatisch mit reduzierten Summen weiter. Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Häufige Fragen
Wann wird die Versicherung auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Es gilt der bei Abschluss des Vertrags gültige Erwachsenentarif.
Warum ändern sich Beitrag oder Versicherungssummen?
Das Unfallrisiko eines Erwachsenen ist größer als das eines Kindes. Deshalb wird der Beitrag erhöht und/oder die Versicherungssummen werden reduziert.
Kann ich die bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Sie haben das Recht, die bisherigen Versicherungssummen beizubehalten. In diesem Fall wird Ihnen ein entsprechend höherer Beitrag berechnet.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen und dem neuen Beitrag fortgeführt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025