Wer in der Unfallversicherung Premium der Allianz das 55. Lebensjahr vollendet, dessen Vertrag wird mit einigen Abweichungen fortgeführt: Der Beitrag steigt jährlich um fünf Prozent bei gleichbleibenden Versicherungssummen, der Zusatzbaustein Dynamik entfällt, und bei einer Beitragserhöhung besteht ein Kündigungsrecht.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes: Wir führen den Vertrag unter den nachfolgend geregelten Abweichungen fort. Im Übrigen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert.
Jährliche Erhöhung des Beitrags:
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Entfallen des Zusatzbausteins Dynamik (sofern abgeschlossen):
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit:
Die Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit nach Ziffer 6.3 bleiben bestehen.
Wirksamwerden der Änderungen:
Die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 gelten ab folgendem Zeitpunkt:
- ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet,
- frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Information über die Änderungen:
Wir informieren Sie rechtzeitig über die Änderungen nach den Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 und die neuen Beiträge.
Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung hierüber kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Was bedeutet das konkret?
Ab dem Versicherungsjahr, das auf die Vollendung des 55. Lebensjahres folgt, läuft Ihr Vertrag mit einigen Anpassungen weiter, während die übrigen Leistungen gleich bleiben. Der Beitrag steigt dann jedes Jahr etwas, ohne dass die Versicherungssummen mitwachsen, und diese jährliche Steigerung stoppt nach dem 75. Lebensjahr. Ein eventuell vereinbarter Dynamik-Baustein läuft aus. Über alle Änderungen und die neuen Beiträge werden Sie rechtzeitig informiert und können bei einer Beitragserhöhung kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann greifen die Anpassungen?
Die Änderungen gelten ab Beginn des Versicherungsjahres, das dem Versicherungsjahr folgt, in dem die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Änderungen.
Um wie viel erhöht sich der Beitrag und wie lange?
Der Beitrag erhöht sich jährlich um fünf Prozent, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern. Diese jährliche Erhöhung endet nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zusatzbaustein Dynamik?
Wenn Sie den Zusatzbaustein Dynamik abgeschlossen haben, entfällt dieser (siehe Zusatzbaustein Dynamik Ziffer 2.1).
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung hierüber kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung wirksam.
Ändern sich meine Leistungen?
Abgesehen von den genannten Abweichungen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen unverändert. Auch die Regelungen bei Änderung der Berufstätigkeit nach Ziffer 6.3 bleiben bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025