Bei der Unfallversicherung Premium der Allianz richtet sich der Beitrag nach der Berufstätigkeit der versicherten Person und der Einstufung in Berufsgruppe A oder B. Wer seinen Beruf wechselt, muss dies unverzüglich mitteilen – wann niedrigere oder höhere Versicherungssummen greifen und wie sich der Beitrag anpasst, erfahren Sie hier.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit der versicherten Person ab. Je nach Tätigkeit erfolgt eine Einstufung in Berufsgruppe A oder B.
Das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis finden Sie im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen. Für einzelne Berufe gelten abweichende Regelungen. Diese finden Sie ebenfalls im Anhang zu diesen Versicherungsbedingungen.
Mitteilung der Änderung:
Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Militärische Reserveübungen
- Befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung:
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, wirkt sich dies wie folgt aus: Die niedrigeren Versicherungssummen gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.
Wie und wann passen wir den Beitrag bei verändertem Schadenbedarf an?
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag orientiert sich daran, in welche Berufsgruppe (A oder B) Ihre Tätigkeit fällt. Ändert sich Ihr Beruf, teilen Sie das der Allianz sofort mit. Je nachdem, ob sich für den neuen Beruf niedrigere oder höhere Versicherungssummen ergeben, ändern sich diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Alternativ können Sie den bisherigen Schutz mit angepasstem Beitrag behalten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine Berufsänderung melden?
Eine Änderung der Berufstätigkeit der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Welche Tätigkeiten gelten nicht als meldepflichtige Berufsänderung?
Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen nach einem Berufswechsel?
Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zugeht.