In der Unfallversicherung Premium der Allianz wird eine Beitragsanpassung ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres wirksam – frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Anpassung. Erfahren Sie, wann genau der neue Beitrag greift.
Im Tarif Premium der Unfallversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für das Wirksamwerden der Beitragsanpassung:
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Mitteilung der Anpassung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag angepasst, greift die Änderung nicht sofort, sondern erst mit dem Start des nächsten Versicherungsjahres nach der Feststellung. Zusätzlich gilt eine Mindestfrist: Zwischen der Mitteilung über die Anpassung und dem Wirksamwerden liegt in jedem Fall mindestens ein Monat. So bleibt Zeit, sich auf den geänderten Beitrag einzustellen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung im Tarif Premium?
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres.
Gibt es eine Mindestfrist bis zum Wirksamwerden?
Ja. Die Anpassung wird frühestens einen Monat nach Mitteilung der Anpassung wirksam.
Wird der neue Beitrag sofort nach der Feststellung fällig?
Nein. Der angepasste Beitrag gilt erst ab Beginn des auf die Feststellung folgenden Versicherungsjahres, frühestens jedoch einen Monat nach der Mitteilung.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten für den Tarif Premium der Unfallversicherung der Allianz.