Beim Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht der Allianz Wohngebäudeversicherung gelten bei Haftpflichtansprüchen klare Obliegenheiten: Ansprüche, Verfahren und Mahnbescheide müssen Sie unverzüglich anzeigen, Fristen und Rechtsbehelfe selbst wahren und dem Versicherer bei einem Gerichtsverfahren die Führung überlassen. So bleibt Ihr Versicherungsschutz erhalten.
Besondere Mitteilungs- und Mitwirkungsobliegenheiten, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche erhoben werden:
Wenn gegen Sie:
- ein Haftpflichtanspruch erhoben,
- ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet,
- ein Mahnbescheid erlassen oder
- Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird,
müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen.
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits bedarf es nicht.
Wenn gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, müssen Sie uns die Führung des Verfahrens überlassen.
Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Sie müssen dem Rechtsbeistand Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie:
Weitere Obliegenheiten können Sie Ziffer 5 Ihrer Wohngebäudeversicherung entnehmen. Dort finden Sie auch die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Zusammenhang mit Ihrem Öltank jemand Schadenersatz von Ihnen fordert oder ein behördliches bzw. gerichtliches Verfahren beginnt, sollten Sie den Versicherer sofort informieren. Nötige Fristen und Rechtsbehelfe müssen Sie selbst wahren. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt der Versicherer die Führung und beauftragt für Sie eine anwaltliche Vertretung, der Sie die erforderliche Unterstützung geben. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn gegen mich ein Haftpflichtanspruch erhoben wird?
Sie müssen dies dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Das gilt auch, wenn ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Muss ich gegen einen Mahnbescheid selbst tätig werden?
Ja. Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des Versicherers bedarf es dafür nicht.
Wer führt das Verfahren, wenn ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht wird?
In diesem Fall müssen Sie dem Versicherer die Führung des Verfahrens überlassen. Der Versicherer beauftragt in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin.
Wie muss ich den beauftragten Rechtsbeistand unterstützen?
Sie müssen dem Rechtsbeistand Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wo finde ich weitere Obliegenheiten und die Rechtsfolgen bei Verletzung?
Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung können Sie Ziffer 5 Ihrer Wohngebäudeversicherung entnehmen.