Der Zusatzbaustein Glas Hausrat der Allianz Wohngebäudeversicherung sichert die Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasung ab – von Spiegeln, Vitrinen- und Glastischplatten über Glastüren und Duschkabinen bis zu Kochfeldern sowie Glashalte- und Zierleisten. Erfahren Sie, welche fest eingesetzten oder montierten Verglasungen im Detail geschützt sind.
Dieser Zusatzbaustein schützt die Mobiliar- und die Gebäudeinnenverglasung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Im Einzelnen sind versichert:
Mobiliarverglasungen:
Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder selbst Mobiliar darstellen.
Beispiel: Spiegel, Scheiben von Vitrinen, Glastischplatten, Aquarien, Sichtfenster von Backöfen.
Gebäudeinnenverglasungen:
Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind.
Beispiel: Glastüren, Glastrennwände, Glasscheiben von Duschkabinen.
Sonstige – versichert sind auch:
- Kunststoffscheiben von Duschkabinen
- Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
- Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
Glashalte- und Zierleisten:
Versichert sind Schäden an Glashalte- und Zierleisten unter folgenden Voraussetzungen:
- Diese sind im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden.
- Diese sind bei der Glasreparatur entstanden.
Was bedeutet das konkret?
Mit diesem Zusatzbaustein sind fest eingesetzte oder vollständig montierte Verglasungen abgesichert – sowohl an oder als Möbel (Mobiliarverglasung) als auch fest mit dem Gebäude verbundene Innenverglasungen. Neben klassischem Glas gelten dabei auch bestimmte Kunststoff-, Plexiglas- und Acryl-Elemente sowie Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder als versichert. Ebenfalls berücksichtigt werden Glashalte- und Zierleisten, wenn sie im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glasschaden oder bei dessen Reparatur beschädigt werden.
Häufige Fragen
Welche Verglasungen sind über den Zusatzbaustein Glas Hausrat versichert?
Versichert sind die Mobiliar- und die Gebäudeinnenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung, sofern die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Was zählt zur Mobiliarverglasung?
Dazu gehören Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder selbst Mobiliar darstellen, zum Beispiel Spiegel, Scheiben von Vitrinen, Glastischplatten, Aquarien und Sichtfenster von Backöfen.
Sind auch Kochfelder und Kunststoffscheiben versichert?
Ja. Versichert sind unter anderem Kunststoffscheiben von Duschkabinen, Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile sowie Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl.
Wann sind Glashalte- und Zierleisten mitversichert?
Schäden an Glashalte- und Zierleisten sind versichert, wenn sie im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glasschaden oder bei der Glasreparatur entstanden sind.
Welche Voraussetzung müssen die Verglasungen erfüllen?
Die Verglasungen müssen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sein, damit der Schutz greift.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025