Mit dem Zusatzbaustein Glas Gebäude der Allianz Wohngebäudeversicherung sichern Sie die fertig eingesetzte oder vollständig montierte Außenverglasung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung ab – von Scheiben, Platten und Lichtkuppeln über Garagen, Carports, Terrassen und Balkone bis hin zu gemeinschaftlich genutzten Innenverglasungen im Zweifamilienhaus.
Dieser Zusatzbaustein schützt die Gebäudeaußenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind.
Im Einzelnen sind versichert:
Außenverglasung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung:
Die Außenverglasung der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Das sind aus Glas oder Kunststoff bestehende:
- Scheiben
- Platten
- Lichtkuppeln
- Glassteine
- Profilbaugläser
Verglasungen von Garagen und Carports:
Die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports.
Sonstige Außenverglasungen:
Versichert sind auch Verglasungen von:
- Terrassen
- Balkonen
Außerdem sind versichert die Verglasungen Ihrer:
- Grundstückseinfriedungen
- Schallschutz-/Sichtschutzwände
- Schwimmbadabdeckungen
Gebäudeinnenverglasungen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen:
Bei Zweifamilienhäusern gilt: Versichert sind auch die Gebäudeinnenverglasungen, die von den Bewohner:innen gemeinschaftlich genutzt werden.
Beispiel: In Ihrem Zweifamilienhaus gibt es zwei Wohnungen mit einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus. Die Verglasung des dort angebrachten Treppengeländers bricht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein deckt die Verglasungen rund um Ihr versichertes Gebäude oder Ihre Wohnung ab, solange diese fest eingesetzt oder fertig montiert sind. Dazu zählen typische Außenverglasungen ebenso wie Glas an Garagen, Carports, Terrassen, Balkonen, Einfriedungen, Sicht- und Schallschutzwänden sowie Schwimmbadabdeckungen. Wohnen mehrere Parteien in einem Zweifamilienhaus, sind zusätzlich die gemeinsam genutzten Innenverglasungen mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Verglasungen sind mit dem Zusatzbaustein versichert?
Versichert ist die Außenverglasung des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes oder der Wohnung, etwa Scheiben, Platten, Lichtkuppeln, Glassteine und Profilbaugläser aus Glas oder Kunststoff.
Welche Voraussetzung muss die Verglasung erfüllen?
Die Verglasungen müssen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sein.
Sind Garagen, Carports, Terrassen und Balkone mitversichert?
Ja. Versichert sind die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports sowie von Terrassen und Balkonen. Auch Grundstückseinfriedungen, Schallschutz-/Sichtschutzwände und Schwimmbadabdeckungen sind eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Innenverglasungen?
Bei Zweifamilienhäusern sind auch die Gebäudeinnenverglasungen versichert, die von den Bewohner:innen gemeinschaftlich genutzt werden, zum Beispiel die Verglasung eines Treppengeländers im gemeinsam genutzten Treppenhaus.