Beim Zusatzbaustein Haus-Haftpflicht der Wohngebäudeversicherung der Allianz werden die Beiträge bestehender Verträge einmal jährlich überprüft. Diese Neukalkulation kann den Beitrag erhöhen oder senken – bei einer Erhöhung erfolgt eine vorherige Mitteilung samt Kündigungsrecht.
Für die Neukalkulation des Beitrags gelten folgende Bestimmungen:
- Wir überprüfen einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen des Haus-Haftpflichtschutzes (Neukalkulation).
- Dies kann für Sie zu einer Erhöhung oder Absenkung Ihres Beitrags führen.
- Eine Erhöhung teilen wir Ihnen vorher mit und räumen Ihnen ein Kündigungsrecht ein.
- Diesbezüglich gelten die Regelungen in Ziffer 7.2.3 Ihrer Wohngebäudeversicherung entsprechend.
- Für die Neukalkulation werden Haushaftpflichtversicherungen zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für den Haus-Haftpflichtschutz ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Einmal pro Jahr schaut der Versicherer, ob der Beitrag noch zum Risiko passt. Je nach Ergebnis kann er steigen oder sinken. Steigt er, werden Sie vorab informiert und können den Vertrag im Rahmen des eingeräumten Kündigungsrechts beenden. Vergleichbare Verträge mit ähnlichem Risikoverlauf werden dabei gemeinsam betrachtet.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge des Haus-Haftpflichtschutzes werden einmal im Kalenderjahr überprüft.
Kann der Beitrag durch die Neukalkulation auch sinken?
Ja. Die Neukalkulation kann zu einer Erhöhung oder zu einer Absenkung Ihres Beitrags führen.
Was passiert bei einer Beitragserhöhung?
Eine Erhöhung wird Ihnen vorher mitgeteilt und Sie erhalten ein Kündigungsrecht. Es gelten die Regelungen in Ziffer 7.2.3 Ihrer Wohngebäudeversicherung entsprechend.
Welche Verträge werden bei der Neukalkulation zusammengefasst?
Zusammengefasst werden Haushaftpflichtversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.