Der Zusatzbaustein Glas Gebäude der Allianz Wohngebäudeversicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch zerstört oder beschädigt werden – etwa bei einer zerbrochenen Terrassentürscheibe. Kratzer und Schrammen an Oberflächen oder Kanten gelten dagegen ausdrücklich nicht als Bruch.
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Glas Gebäude die folgenden Bestimmungen für versicherte Schäden:
Dieser Zusatzbaustein leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beispiel: Die Scheibe Ihrer Terrassentür zerbricht.
Kein Zerbrechen liegt vor, wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas Gebäude greift, wenn versicherte Sachen tatsächlich zerbrechen und dadurch zerstört oder beschädigt werden – wie im Beispiel der zerbrochenen Terrassentürscheibe. Reine Beschädigungen an der Oberfläche oder an Kanten, etwa durch Kratzer oder Schrammen, zählen dagegen nicht als Bruch.
Häufige Fragen
Wann leistet der Zusatzbaustein Glas Gebäude?
Er leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Ist eine zerbrochene Terrassentürscheibe versichert?
Ja, das Zerbrechen der Scheibe einer Terrassentür ist ein Beispiel für einen versicherten Schaden durch Bruch.
Sind Kratzer und Schrammen mitversichert?
Nein. Wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden, liegt kein Zerbrechen vor.
Was gilt als Bruch im Sinne dieses Bausteins?
Als Bruch gilt das Zerbrechen, durch das versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025