Der Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Wohngebäudeversicherung bietet rund um die Uhr Hilfe beim Sperren und Wiederbeschaffen gestohlener oder verlorener Karten und Dokumente – mit Kostenübernahme bis zu 150 Euro je Versicherungsfall und Notfallbargeld bis 1.500 Euro. Mitversichert sind alle Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre nachfolgend genannten gültigen Karten beziehungsweise Dokumente gestohlen werden oder abhandenkommen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen dabei einen qualifizierten Dienstleister ein.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Sperrung und Wiederbeschaffung von Karten beziehungsweise Dokumenten
Wir leisten im Einzelnen Folgendes:
Maestro-, Bank- und Kreditkarten:
- Wir helfen, Maestrokarten (EC-Karten), Bank- und Kreditkarten sperren zu lassen, die in Deutschland ausgegeben wurden.
- Wir unterstützen, Ersatzkarten zu beantragen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten einer oder mehrerer versicherten Personen betroffen sind.
- Wir ersetzen jedoch nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Ausweisdokumente:
- Wir helfen, in Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente wiederzubeschaffen. Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenversicherungskarte.
- Hierzu nennen wir die zuständigen Behörden und beraten dazu, wie weiter vorzugehen ist. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch Dolmetscher:innen, deren Kosten wir jedoch nicht übernehmen.
- Wir übernehmen die Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Dokumente bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Ausweisdokumente einer oder mehrerer versicherten Personen betroffen sind.
SIM-Karten:
- Wir helfen, SIM-Karten für elektronische Geräte sperren zu lassen. Die SIM-Karten müssen in Deutschland ausgegeben worden sein. Beispiel: SIM-Karten für Smartphones, Tablets, Smartwatches.
- Wir übernehmen die Kosten für die Sperrung und den Ersatz der SIM-Karte. Wenn Mobilfunkkosten angefallen sind, weil die SIM-Karte bis zur Sperrung missbräuchlich verwendet wurde, ersetzen wir diese. Beispiel: Telefongebühren, Gebühren für die Datenübertragung.
- Unsere Entschädigung ist begrenzt auf maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere SIM-Karten einer oder mehrerer versicherten Personen betroffen sind.
Notfallbargeld
Sind Maestro-, Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden oder abhandengekommen und Sie benötigen dringend Bargeld? Wir nehmen mit Ihrer Bank Kontakt auf, um die Liquidität wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, leihen wir Ihnen als unserem Versicherungsnehmer bzw. unserer Versicherungsnehmerin Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Sie müssen uns den Leihbetrag innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen wichtige Karten oder Ausweise gestohlen werden oder verloren gehen, können Sie jederzeit anrufen und erhalten Hilfe beim Sperren und beim Beschaffen von Ersatz. Für die dabei anfallenden Kosten gibt es festgelegte Höchstbeträge. Zusätzlich können Sie sich in einer akuten Bargeldnot mit einem geliehenen Betrag aushelfen lassen, den Sie später zurückzahlen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wer ist über den Geldbeutelschutz mitversichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten für Karten und Dokumente übernommen?
Bei Maestro-, Bank- und Kreditkarten, bei Ausweisdokumenten sowie bei SIM-Karten übernehmen wir die Kosten jeweils bis zu maximal 150 Euro je Versicherungsfall. Diese Begrenzung gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere Karten oder Dokumente einer oder mehrerer versicherten Personen betroffen sind.
Werden auch missbräuchliche Abhebungen mit gestohlenen Karten ersetzt?
Nein. Wir ersetzen nicht die Schäden, wenn mit Ihren Karten missbräuchlich Zahlungen getätigt werden oder Geld abgehoben wird.
Wie viel Notfallbargeld kann ich erhalten?
Wenn Ihre Bank die Liquidität nicht wiederherstellen kann, leihen wir Ihnen Notfallbargeld bis zu maximal 1.500 Euro je Versicherungsfall. Den Leihbetrag müssen Sie innerhalb eines Monats ab unserer Auszahlung zurückzahlen.
Wann ist der Service erreichbar?
Der Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht.