Mit dem Zusatzbaustein Glas Hausrat der Allianz Wohngebäudeversicherung sind Bruchschäden abgesichert, wenn versicherte Sachen durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden – etwa eine zerbrochene Glastischplatte. Reine Kratzer oder Schrammen an Oberflächen und Kanten gelten dagegen nicht als Bruch.
Dieser Zusatzbaustein leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beispiel: Beim Spielen im Wohnzimmer zerbricht Ihre Glastischplatte.
Kein Zerbrechen liegt vor, wenn Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein greift, wenn versicherte Glas- oder Bruchsachen tatsächlich zerbrechen – also durch einen Bruch zerstört oder beschädigt werden. Beschädigungen, die lediglich die Oberfläche oder Kanten betreffen, wie Kratzer oder Schrammen, zählen nicht als Zerbrechen und sind damit nicht erfasst.
Häufige Fragen
Was leistet der Zusatzbaustein Glas Hausrat?
Er leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Ist eine zerbrochene Glastischplatte versichert?
Ja. Als Beispiel wird genannt, dass beim Spielen im Wohnzimmer eine Glastischplatte zerbricht.
Sind Kratzer und Schrammen mitversichert?
Nein. Werden Oberflächen oder Kanten beispielsweise durch Kratzer oder Schrammen beschädigt, liegt kein Zerbrechen vor.
Was gilt als Zerbrechen im Sinne des Bausteins?
Als Zerbrechen gilt der Bruch, durch den versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden – nicht dagegen reine Oberflächen- oder Kantenschäden.