Mit dem Zusatzbaustein Glas Gebäude der Wohngebäudeversicherung der Allianz sind nach einem Glasschaden auch die Folgekosten abgesichert – etwa für Reparaturen an Einfassungen und Mauerwerk, die Wiederherstellung von Anstrichen und Folien, Notverglasung sowie den Einsatz von Gerüsten und Kränen, wenn diese erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Dieser Zusatzbaustein übernimmt folgende Kosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Kosten für weitere Reparaturen:
- Kosten, um Schäden an Einfassungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Kosten zur Wiederherstellung:
- Kosten, um Anstriche, Malereien, Schriften, Folien an versicherten Sachen sowie künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben oder -platten wiederherzustellen.
Kosten für Notverglasung und Notverschalung:
- Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind.
Kosten für Arbeitsgeräte:
- Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten. Versichert sind auch Kosten für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Glasschaden, bleiben Sie nicht auf den Folgekosten sitzen. Der Baustein hilft, wenn rund um den eigentlichen Glasschaden weitere Arbeiten nötig werden: etwa das Ausbessern beschädigter Rahmen und Mauerteile, das Erneuern von Beschriftungen oder Folien, das provisorische Verschließen entstandener Öffnungen und der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Gerüste oder Kräne, um an die betroffenen Stellen zu gelangen.
Häufige Fragen
Wann werden diese Kosten übernommen?
Die Kosten werden übernommen, wenn sie nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Sind Schäden am Mauerwerk rund um das Glas mitversichert?
Ja. Versichert sind Kosten, um Schäden an Einfassungen, Mauerwerk, Schutz- oder Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
Werden Anstriche, Schriften oder Folien auf dem Glas ersetzt?
Ja. Übernommen werden Kosten, um Anstriche, Malereien, Schriften und Folien an versicherten Sachen sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben oder -platten wiederherzustellen.
Sind Kosten für Notverglasung abgedeckt?
Ja. Versichert sind Kosten für Notverglasung und Notverschalung, also für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, die durch das Zerbrechen versicherter Sachen entstanden sind.
Sind Gerüste oder Kräne für die Reparatur mitversichert?
Ja. Versichert sind Kosten für den Einsatz von Gerüsten, Hebebühnen, Kränen und ähnlichen Geräten sowie für das vorübergehende Beseitigen von Hindernissen.