Beim Zusatzbaustein Glas Gebäude der Allianz Wohngebäudeversicherung sind bestimmte Glasschäden ausgeschlossen – etwa an Scheiben von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen, an Werbeanlagen, Wellplatten sowie an Mehrscheiben-Isolierverglasungen mit undichten Randverbindungen. Hier erfahren Sie, welche Schäden nicht versichert sind.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
- Werbeanlagen
- Wellplatten
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, wenn Randverbindungen undicht werden
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas Gebäude deckt nicht jeden Glasschaden ab. Bestimmte Bauteile und Verglasungen sind vom Schutz ausgenommen. Zusätzlich sollten Sie beachten, dass sich weitere Einschränkungen aus den Leistungsausschlüssen sowie aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben können.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Photovoltaikanlagen im Zusatzbaustein Glas Gebäude versichert?
Nein. Schäden an Scheiben und Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind nicht versichert.
Welche Verglasungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind unter anderem Wellplatten sowie Mehrscheiben-Isolierverglasungen, wenn deren Randverbindungen undicht werden.
Sind Werbeanlagen über den Zusatzbaustein Glas Gebäude abgesichert?
Nein. Schäden an Werbeanlagen sind nicht versichert.
Gibt es weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes?
Ja. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung. Einschränkungen können sich außerdem aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.