Im Zusatzbaustein Glas Hausrat der Allianz Wohngebäudeversicherung sind bestimmte Gläser und Schäden vom Schutz ausgenommen – darunter optische Gläser, Hohlgläser wie Trinkgläser und Vasen, Geschirr, Handspiegel sowie Displays von Smartphones und Fernsehern. Hier lesen Sie, welche Gegenstände nicht versichert sind und welche zusätzlichen Ausschlüsse gelten.
Nicht versichert sind Schäden an:
- (1) optischen Gläsern
- (2) Hohlgläsern (Beispiel: Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trinkgläser, Blumenvasen)
- (3) Geschirr
- (4) Handspiegeln
- (5) Glasscheiben von Türen und Fenstern, die als äußere Begrenzung der Wohnung dienen
- (6) Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (Beispiel: Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones)
- (7) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden
- (8) Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas Hausrat deckt nicht jede Glasart ab. Bestimmte Gläser wie optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr oder Handspiegel bleiben ebenso außen vor wie Displays elektronischer Geräte und Sachen, die sich außerhalb des Gebäudes oder des Versicherungsortes befinden. Neben dieser Aufzählung sollten Sie auch die weiteren Ausschlüsse und Einschränkungen Ihres Vertrags im Blick behalten.
Häufige Fragen
Sind Trinkgläser und Vasen über den Glasbaustein versichert?
Nein. Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trinkgläser und Blumenvasen zählen zu den nicht versicherten Gegenständen.
Ist das Display meines Smartphones oder Fernsehers abgedeckt?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind – etwa Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren sowie Displays von Tablets und Smartphones –, sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Gegenstände außerhalb des Gebäudes?
Nein. Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden oder außerhalb des Versicherungsortes befinden, sind nicht versichert.
Sind Geschirr und Handspiegel eingeschlossen?
Nein. Geschirr und Handspiegel gehören ausdrücklich zu den nicht versicherten Gegenständen.
Gibt es neben dieser Liste weitere Einschränkungen?
Ja. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung. Weitere Einschränkungen können sich aus der Beschreibung der versicherten Sachen und Schäden ergeben.