Beim Zusatzbaustein Geldbeutelschutz der Allianz Wohngebäudeversicherung gelten nach einem Versicherungsfall besondere Obliegenheiten: unverzügliche Meldung, Auskünfte, Belege und die Anzeige verlorener Ausweisdokumente sowie gestohlener Karten. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung und Leistungsfreiheit.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Versicherungsfall.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und reichen Sie die angeforderten Belege ein.
- Wenn Ihnen Ausweisdokumente abhandenkommen, zeigen Sie dies unverzüglich bei der Polizei an. Für Karten gilt das nur, wenn diese gestohlen wurden.
Folgen bei Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Wohngebäudeversicherung Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, sind einige Mitwirkungspflichten zu beachten: Der Fall sollte sofort gemeldet werden, angeforderte Auskünfte und Belege sind bereitzustellen, und der Verlust von Ausweisdokumenten – bei Karten der Diebstahl – ist bei der Polizei anzuzeigen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass der Versicherer kündigt oder die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Versicherungsfall tun?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich melden, jederzeit Auskunft erteilen und die angeforderten Belege einreichen.
Muss ich den Verlust von Ausweisdokumenten anzeigen?
Ja. Kommen Ihnen Ausweisdokumente abhanden, müssen Sie dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
Gilt die Anzeigepflicht bei der Polizei auch für Karten?
Für Karten gilt die Anzeige bei der Polizei nur, wenn diese gestohlen wurden.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Ihrer Wohngebäudeversicherung ist der Versicherer berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.