Mit dem Zusatzbaustein Notfallservice der Allianz Wohngebäudeversicherung sind defekte Haushalts-Großgeräte wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank oder Herd bis zu einem Alter von zehn Jahren abgesichert. Übernommen werden Fehlerdiagnose, Arbeitskosten der Reparatur sowie Kleinteile bis 25 Euro – insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall. Was versichert ist und was ausgeschlossen bleibt, lesen Sie hier.
Ist in Ihrem Haushalt ein Haushalts-Großgerät defekt, erbringen wir unter den nachfolgenden Voraussetzungen folgende Leistungen:
- (1) Fehlerdiagnose
- (2) Arbeitskosten für die Reparatur
- (3) Kleinteile bis zu 25 Euro
Ersatzteile erstatten wir nicht. Beispiel: Motor für die Waschmaschine.
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
Welche Geräte sind versichert?
Versichert sind folgende privat genutzten Geräte in Ihrem Haushalt:
- (1) Waschmaschine, Wäschetrockner, Waschtrockner
- (2) Geschirrspüler
- (3) Kühl- und Gefrierschrank beziehungsweise Kühl- und Gefrierkombi, Side-by-Sides
- (4) Standherd, Einbau-Kochfeld, Einbau-Backofen, Herd-Sets und Einbau-Dampfgarer
Versicherungsschutz für diese Geräte besteht bis zu einem Gerätealter von maximal zehn Jahren. Das Gerätealter müssen Sie durch ein geeignetes Dokument nachweisen.
Durch wen erfolgt der Auftrag zur Fehlerdiagnose?
Wir erteilen den Auftrag zur Fehlerdiagnose und übernehmen gegenüber dem von uns beauftragten Fachbetrieb die Kosten.
Welche Leistungen bei der Fehlerdiagnose werden übernommen?
Wir erbringen folgende Leistungen:
- (1) Kosten für die An- und Abfahrt
- (2) Kosten für den Ein- und Ausbau Ihres Gerätes
- (3) Kosten für die Fehlerdiagnose
Voraussetzung ist, dass der Auftrag zur Fehlerdiagnose von uns erteilt wurde.
Arbeitskosten und Ersatz von Kleinteilen
Wir übernehmen:
- (1) Arbeitskosten für die erforderliche und wirtschaftlich sinnvolle Reparatur, jedoch ohne die Kosten für ausgetauschte Ersatzteile
- (2) Sollten dafür weitere An- und Abfahrten notwendig sein, übernehmen wir auch dafür die Kosten
- (3) Kosten für Kleinteile wie Dichtungen, Sicherungen oder Schrauben bis maximal 25 Euro
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir leisten nicht für:
- (1) vor Vertragsbeginn bereits vorhandene Defekte
- (2) Defekte, für die Sie Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Händler haben
- (3) Defekte durch offensichtlich bestimmungswidrige Nutzung
- (4) Defekte durch vorangegangene unsachgemäße Reparaturversuche
- (5) bloße optische Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen (Beispiel: Schrammen und Lackschäden)
- (6) Defekte, die durch die vom Hersteller empfohlene Reinigung oder Wartung behoben werden können
- (7) Vorsatz durch Sie oder einen Dritten
- (8) Schäden an Glas und Glaskeramik
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein größeres Haushaltsgerät wie die Waschmaschine oder der Kühlschrank streikt, kümmert sich der Notfallservice um die Reparatur. Der Versicherer beauftragt selbst einen Fachbetrieb, übernimmt die Fehlersuche samt An- und Abfahrt sowie den Ein- und Ausbau und trägt die Arbeitskosten der Reparatur. Auch kleine Ersatzstücke wie Dichtungen oder Schrauben sind in begrenztem Umfang abgedeckt. Größere Ersatzteile zahlen Sie hingegen selbst. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind über den Notfallservice versichert?
Versichert sind privat genutzte Waschmaschinen, Wäschetrockner und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschränke beziehungsweise Kühl- und Gefrierkombis und Side-by-Sides sowie Standherde, Einbau-Kochfelder, Einbau-Backöfen, Herd-Sets und Einbau-Dampfgarer.
Bis zu welchem Betrag wird geleistet?
Erstattet werden insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall. Kleinteile wie Dichtungen, Sicherungen oder Schrauben sind bis maximal 25 Euro abgedeckt.
Werden Ersatzteile erstattet?
Ersatzteile werden nicht erstattet – zum Beispiel ein Motor für die Waschmaschine. Übernommen werden nur die Arbeitskosten der Reparatur und Kleinteile bis maximal 25 Euro.
Wie alt darf das Gerät sein?
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Gerätealter von maximal zehn Jahren. Das Gerätealter müssen Sie durch ein geeignetes Dokument nachweisen.
Wer beauftragt den Fachbetrieb?
Der Auftrag zur Fehlerdiagnose wird vom Versicherer erteilt, der auch gegenüber dem beauftragten Fachbetrieb die Kosten übernimmt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Auftrag zur Fehlerdiagnose von uns erteilt wurde.