Im Zusatzbaustein Sofortschutz der Wohngebäudeversicherung der Allianz erfahren Sie, wie im Schadenfall die Entschädigung berechnet wird: Erstattet wird höchstens die vereinbarte Höchstentschädigung, wobei die vertraglich festgelegten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen greifen.
Im Tarif Zusatzbaustein Sofortschutz der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zur Berechnung der Entschädigung:
- Im Schadenfall erstatten wir maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
- Es gelten die mit uns vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem versicherten Schaden zahlt die Allianz höchstens den Betrag, der als Höchstentschädigung vereinbart wurde. Wie viel am Ende ausgezahlt wird, richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenzen und einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadenfall?
Im Schadenfall erstattet die Allianz maximal die vereinbarte Höchstentschädigung.
Welche Grenzen gelten für die Berechnung der Entschädigung?
Es gelten die mit der Allianz vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.
Wird eine Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Ja, die vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligungen werden bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.
Wo ist die konkrete Höhe der Höchstentschädigung festgelegt?
Die maßgeblichen Werte ergeben sich aus den mit der Allianz vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.