Beim Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht der Allianz Wohngebäudeversicherung sind private Inhaber von im Inland gelegenen Öltanks abgesichert – ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften und Personen, die den Öltank verwalten oder betreuen. Hier erfahren Sie, wer genau versichert ist, welche Ansprüche ausgeschlossen sind und wann auf einen Regress verzichtet wird.
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht die folgenden Bestimmungen bezüglich der versicherten Personen:
Versicherte Personen:
- Versichert sind Sie als privater Inhaber:in von im Inland gelegenen Öltanks.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (nachfolgend WEG) ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen (nachfolgend Eigentümer:in) versichert.
- Versichert sind auch Personen, die für Sie oder die WEG die Verwaltung oder Betreuung des Öltanks übernommen haben.
Beispiel: Hausmeister, Wohnungsverwalter:in, Insolvenzverwalter
Ausschluss:
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten handelt.
Beispiel: Ihre Hausmeisterin ist unachtsam und rutscht auf Öl aus, welches aus Ihrem Öltank ausgelaufen ist.
Verzicht auf Regress:
Ist ein Angehöriger von Ihnen Miteigentümer bzw. Miteigentümerin des Öltanks, verzichten wir im Schadenfall auf einen Regress aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung.
Als Angehörige gelten:
- Verwandte 1. und 2. Grades
- Lebenspartner:in
- Schwiegereltern und -kinder
- Pflegeeltern und -kinder
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein schützt Sie als privaten Öltank-Inhaber sowie – bei Wohnungseigentümergemeinschaften – die Gemeinschaft der Eigentümer. Auch Personen, die den Öltank für Sie verwalten oder betreuen, etwa ein Hausmeister oder eine Wohnungsverwalterin, sind mit eingeschlossen. Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die als Arbeitsunfälle, Dienstunfälle oder Berufskrankheiten gelten, sind hingegen nicht abgedeckt. Ist ein Angehöriger Miteigentümer des Öltanks, wird im Schadenfall auf einen Regress verzichtet.
Häufige Fragen
Wer ist im Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht versichert?
Versichert sind Sie als privater Inhaber:in von im Inland gelegenen Öltanks. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen versichert.
Sind auch Personen versichert, die den Öltank betreuen?
Ja. Versichert sind auch Personen, die für Sie oder die WEG die Verwaltung oder Betreuung des Öltanks übernommen haben, zum Beispiel Hausmeister, Wohnungsverwalter:in oder Insolvenzverwalter.
Welche Haftpflichtansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten handelt.
Was gilt, wenn ein Angehöriger Miteigentümer des Öltanks ist?
Ist ein Angehöriger von Ihnen Miteigentümer bzw. Miteigentümerin des Öltanks, wird im Schadenfall auf einen Regress aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung verzichtet.
Wer gilt als Angehöriger?
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:in, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.