Mit dem Zusatzbaustein Notfallservice der Allianz Wohngebäudeversicherung erhalten Sie im Ernstfall schnelle Hilfe – vom Schlüsseldienst über Rohrreinigung, Sanitär- und Elektro-Installateur bis zur Schädlingsbekämpfung und der Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern. Für jede Leistung werden die Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall übernommen.
In einem Notfall, der während der Vertragslaufzeit eintritt, sind die nachfolgenden Leistungen versichert:
Schlüsseldienst
Das Öffnen Ihrer Wohnungstür und/oder Haustür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn dies erforderlich ist.
Beispiel: Ihnen ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Sie haben sich ausgesperrt und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin ist nicht erreichbar.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Rohrreinigungs-Service
Die Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma, sofern ihr Einsatz wegen verstopfter Abflussrohre erforderlich ist.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Sanitär-Installateur-Service
Der Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes ist in den folgenden Fällen versichert:
- (1) Das Kalt- oder Warmwasser kann nicht mehr abgestellt werden.
- (2) Die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unterbrochen.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Elektro-Installateur-Service
Der Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an Leitungen und Zubehör der Stromversorgung des Versicherungsortes, wenn erforderlich.
Beispiel: Eine Sicherung im Haus ist defekt.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Schädlingsbekämpfung
Die Bekämpfung von tierischen Schädlingen am Versicherungsort durch eine Fachfirma, wenn erforderlich.
Beispiel: Der Mäusebefall kann nur durch eine Fachfirma beseitigt werden.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern
Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- oder Hornissennestern, die sich im oder außen am Versicherungsort befinden.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Wir leisten nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Notfallservice organisiert und bezahlt im Ernstfall schnelle Handwerkerhilfe rund ums versicherte Gebäude. Ob ausgesperrte Tür, verstopfter Abfluss, Wasser- oder Stromproblem, Schädlinge oder ein Wespennest – für jeden dieser Fälle gibt es einen passenden Service, dessen Kosten die Allianz bis zu einer festgelegten Grenze je Versicherungsfall trägt. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen umfasst der Notfallservice?
Versichert sind Schlüsseldienst, Rohrreinigungs-Service, Sanitär-Installateur-Service, Elektro-Installateur-Service, Schädlingsbekämpfung sowie die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Für jede der versicherten Leistungen übernehmen wir die entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Ist die Wartung der Sanitär-Installation mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Wird ein Wespen- oder Hornissennest immer entfernt?
Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung ist versichert. Wir leisten jedoch nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Gelten weitere Einschränkungen?
Ja. Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Wohngebäudeversicherung.