Beim Zusatzbaustein Sofortschutz der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten für Versicherte klare Obliegenheiten und Pflichten – nämlich genau die vereinbarten Regelungen aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, die auch für den Sofortschutz Anwendung finden.
Im Tarif Zusatzbaustein Sofortschutz der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Obliegenheiten und Pflichten:
- Die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten auch für den Sofortschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Zusatzbaustein Sofortschutz nutzt, muss sich an dieselben Regeln und Pflichten halten wie im Rahmen der eigentlichen Wohngebäudeversicherung. Es gelten also keine gesonderten Obliegenheiten, sondern die bereits in den Versicherungsbedingungen festgelegten Pflichten werden auch auf den Sofortschutz übertragen.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheiten gelten beim Sofortschutz?
Es gelten die vereinbarten Obliegenheiten gemäß den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Diese finden auch für den Sofortschutz Anwendung.
Gibt es für den Zusatzbaustein Sofortschutz eigene Pflichten?
Nein, es gelten die Obliegenheiten aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, die auch für den Sofortschutz gelten.
Wo finde ich die für den Sofortschutz maßgeblichen Obliegenheiten?
Die maßgeblichen Obliegenheiten ergeben sich aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025