Beim Zusatzbaustein Haus-Haftpflicht in der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten besondere Obliegenheiten: Werden Haftpflichtansprüche gegen Sie erhoben oder ein Verfahren, ein Mahnbescheid oder eine Streitverkündung ausgelöst, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen, Rechtsbehelfe fristgemäß einlegen und dem Versicherer die Führung des Verfahrens überlassen.
Besondere Mitteilungs- und Mitwirkungsobliegenheiten, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche erhoben werden:
Wenn gegen Sie:
- ein Haftpflichtanspruch erhoben,
- ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet,
- ein Mahnbescheid erlassen oder
- Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird,
müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen.
Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadenersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits bedarf es nicht.
Wenn gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, müssen Sie uns die Führung des Verfahrens überlassen.
Wir beauftragen in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Sie müssen dem Rechtsbeistand Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie:
Weitere Obliegenheiten können Sie Ziffer 5 Ihrer Wohngebäudeversicherung entnehmen. Dort finden Sie auch die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Haftpflichtfall im Zusammenhang mit Ihrem Haus, sollten Sie den Versicherer frühzeitig informieren und ihm die weitere Bearbeitung überlassen. So kann rechtzeitig reagiert und – falls nötig – ein Rechtsbeistand für Sie beauftragt werden. Ihre Aufgabe ist es, dabei mitzuwirken, indem Sie Vollmacht erteilen, Auskünfte geben und Unterlagen bereitstellen.
Häufige Fragen
Was muss ich melden, wenn Haftpflichtansprüche gegen mich erhoben werden?
Sie müssen es unverzüglich anzeigen, wenn ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen wird oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Was ist bei einem Mahnbescheid oder einer Verfügung auf Schadenersatz zu tun?
Sie müssen fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Eine Weisung des Versicherers ist dafür nicht erforderlich.
Wer führt das Verfahren, wenn ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht wird?
In diesem Fall müssen Sie dem Versicherer die Führung des Verfahrens überlassen. Der Versicherer beauftragt in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin.
Wie muss ich beim beauftragten Rechtsbeistand mitwirken?
Sie müssen dem Rechtsbeistand Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wo finde ich weitere Obliegenheiten und die Folgen einer Verletzung?
Weitere Obliegenheiten sowie die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung finden Sie in Ziffer 5 Ihrer Wohngebäudeversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025